Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise und
wichtigen Hinweise (Kapitel 1).
Der Installateur ist für das einwandfreie
Funktionieren am Aufstellungsort verantwortlich.
Er muss dem Benutzer die Funktionsweise anhand
der Bedienungsanleitung erklären und darauf
verweisen, wie im Bedarfsfall Elektro und Gas
abgeschaltet werden können.
Nach dem Auspacken überprüfen Sie das Gerät
ggf. auf Transportschäden und melden Sie dies
umgehend dem Transportunternehmen.
Achtung:
Vor dem Anschluss des Gerätes prüfen Sie bitte, ob
die
örtlichen Anschlussbedingungen, wie Gasart,
Gasdruck und Netzspannung und die Geräte-
einstellung, übereinstimmen. Die notwendigen
Informationen entnehmen Sie dem Aufkleber am
Gasanschluss oder dem
Typenschild. Diese Gas-
Kochmulde entspricht den Kategorien, die auf
dem Typenschild aufgeführt sind. Das Typenschild
befindet sich auf dem Gerät und zusätzlich auf
dem beiliegenden Zusatzblatt. Durch Düsen-
wechsel ist es möglich, jedes dort aufgeführte
Gas einzustellen. Sollten die Daten nicht überein-
stimmen, so muss das Gerät auf die benötigte Gasart
und den vorhandenen Druck umgestellt werden.
Da diese Gas-Kochmulde nicht für den Anschluss
an eine Abgasführung vorgesehen ist, beachten
Sie die geltenden Installationsbedingungen.
Das Gerät darf ohne zusätzliche Maßnahmen in
Küchenkombinationen aus Holz oder ähnlichem
brennbarem Material eingebaut werden.
Gebäudeseitig muss die Wand hinter dem Gerät
aus nicht brennbarem Material bestehen.
Zu wärmeempfindlichen Möbelteilen oder
Anstellflächen (Schrankseitenwand) muss ein
Mindestabstand von
300 mm eingehalten werden.
Die Kochmulde entspricht der Geräteklasse 3 und
muss gemäß der Einbauskizze in die Arbeitsplatte
eingebaut werden.
Der Einbau unter einem Hängeschrank ist nicht
gestattet. Bei Einbau unter einer Dunstabzugshaube
ist ein Mindestabstand von
760 mm einzuhalten.
Wandabschlussleisten müssen hitzebeständig sein,
der Mindestabstand zwischen Mulde und
Wandabschlussleiste beträgt
30 mm.
Der Einbau und der Anschluss der Gas-Kochmulde
muss von einem beim Gasversorgungsunternehmen
zugelassenen Installateur unter Beachtung aller
gültigen Vorschriften vorgenommen werden.
In Deutschland
muss der Einbau und der Anschluss
der Gas-Kochmulde von einem beim Gasversor-
gungsunternehmen zugelassenen Installateur
vorgenommen werden. Dabei sind die Richtlinien,
wie DVGW-TRGI 86 und TRF 1988 sowie die
Vorschriften der Gasversorgungsunternehmen
und der zuständigen Behörden zu beachten.
In der Schweiz
sind bei der Aufstellung und
Installation folgende Vorschriften zu beachten:
– SVGW-Gasleitsätze G1 (2002)
– EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2
–Vorschriften der Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen (VKF)
sowie die Aufstellungsbedingungen des
Herstellers.
In Österreich
ist die Montage unter Beachtung des
ÖVGW-TR Gas (G1) und ÖVGW-TR Flüssiggas
(G2-Teil 1) sowie der örtlichen Bau- und
Gewerbeordnung vorzunehmen.
Technische Änderungen vorbehalten.
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12. Montageanleitung