Original-Bedienungsanleitung FUXTEC Laubbläser/-sauger FX-LB126/LBS126_de_en_fr_ita_rev07
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• Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Lesen und Einhalten der
Bedienungsanleitung.
• Bei Verwendung von nicht freigegebenen bzw. nicht originalen Ersatzteilen haftet der
Bediener und nicht der Hersteller für entstandene Sach-/Personenschäden.
• Jegliche andere Verwendung als o.g. ist eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
• Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und das befolgen
der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
• Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein
anerkannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind zu
berücksichtigen.
• Der darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
• Eigene Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
entstehende Schäden jeder Art aus.
• Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet werden, die damit vertraut
und über die Gefahren informiert sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch den
Hersteller bzw. durch nur vom Hersteller empfohlene Kundendienststellen durchgeführt
werden.
• Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwendet oder Regen
ausgesetzt werden.
6. Restrisiken und sicheres Arbeiten
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Bestimmungsgemäße Verwendung“ und die
„Sicherheitshinweise“, sowie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
• Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverletzungen und
Beschädigungen.
• Verletzung durch weggeschleuderte Teile.
• Gefahr einer Kohlenmonoxid Vergiftung bei Verwendung in geschlossenen oder schlecht
belüfteten Räumen.
• Verbrennungsgefahr durch heiße Bauteile.
• Bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz Beeinträchtigung des Gehörs.
Des Weiteren können trotz aller Information und Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisiken
bestehen.