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6. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Die Gewährleistung beginnt am Ankaufstag und gilt 2 Jahre.
Der Benutzer ist für die Reinigung und ordnungsgemäße Verpackung des defekten Geräts verantwortlich, bevor es
zur Reparatur angeboten wird. Es reicht nicht aus, das Gerät in einen Kartonbehälter mit Papier zu packen. FRITEL
haftet nicht für Schäden aufgrund unzureichender Verpackung, dadurch entfält die Garantie unwiderruflich.
Gewährleistungsbedingngen:
▪ Die Gewährleistung deckt kostenfreie Reparatur und/oder Ersatz aller Teile, die von unserer technischen
Abteilung als Konstruktions-, Material oder Fabrikationsfehler anerkannt werden. Die Gewährleistung deckt
KEINE Beschädiung an der Grillplatte oder Verschleiß der Grillplatte.
▪ Die Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer.
▪ Die Portokosten für den Hin- und Rückversand, im Falle einer Reparatur, gehen zu Lasten des Käufers.
▪ Die Gewährleistung gilt nur nach Vorlage des Kaufbelegs.
▪ Die Gewährleistung gilt nicht bei normalem Verschleiss.
Die Gewährleistung gilt nicht bei:
▪ Falschem Anschluss, z.B. übermäßig starker Netzspannung.
▪ Nicht normaler oder zweckwidriger Nutzung oder Behandlung sowie bei gewerblicher Nutzung.
▪ Fehlender oder zweckwidriger Wartung.
▪ Bei unzureichender Verpackung und schlechtem Transport im Falle einer Rückgabe.
▪ Veränderung oder Reparatur des Geräts durch Personen, die von uns als Hersteller NICHT autorisiert sind.
▪ Veränderung der Gerätekennnummer.
▪ Für Defekte nicht aufgrund des Geräts selbst, sondern aufgrund einer externen Ursache, wie Sturz, Kollision,
Schäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Blitz,...
▪ Bei NICHTbefolgung der Instruktionen, die in der Gebrauchsanweisung erwähnt sind.
Für Geräte, die nicht durch eine Garantie abgedeckt sind wegen oben genannten Ursachen, werden alle Kosten
(Transport, Verwaltung, Prüfung und Handhabung) durchgerechnet.
7. UMWELTSCHUTZ
Geben Sie das Gerät am Ende der Lebensdauer nicht in den normalen Hausmüll. Bringen Sie es zum
Recycling zu einer offiziellen Sammelstelle. Auf diese Weise tragen Sie zum Umweltschutz bei.
8. HAFTPFLICHTEN
Alle Haftpflichten, hinsichtlich Verbraucher und Personen, die sich ergeben könnten aus dem nicht Nachkommen
aller in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften, können keinesfalls zu Lasten des
Fabrikanten gehen. Bei Nichtbefolgung dieser Sicherheitsvorschriften, schützt der Benutzer des Geräts, oder andere
Personen, die diesen Sicherheitsvorschriften nicht nachgekommen sind, den Fabrikanten gegen alle Haftpflichten,
die Ihm zu Lasten gelegt werden können.
9. ZUBEHÖR, ERSATZTEILE UND ANDERE FRITEL PRODUKTE
Besuchen Sie unseren Webshop www.fritel.com und entdecken Sie dort die Antwort auf häufig gestellten Fragen,
erhältliche Ersatz- und Zubehörteile sowie alle anderen Produkte aus dem FRITEL-Sortiment, für noch mehr FRITEL-
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