TYPENGENEHMIGUNGEN
HINWEIS: FCC/INDUSTRY
CANADA
Dieses Gerät entspricht Abschnitt 15 der
FCC-Vorschriften. Der Betrieb unterliegt
den folgenden beiden Bedingungen: (1)
vom Gerät gehen keine schädlichen
Störungen aus, (2) das Gerät muss
unempfindlich sein gegenüber jeglicher
Störstrahlung, einschließlich solcher
Störstrahlung, die unerwünschte
Funktionen auslösen kann.
FCC ID: OW3RX-42
IC: 661AA-RX42
Jegliche Änderung an Ihrem Gerät, die
nicht von der für die Konformität
verantwortlichen Stelle ausdrücklich
genehmigt wurde, kann zu einem
Erlöschen der Nutzungsberechtigung des
Anwenders für das Gerät führen.
Konformitätserklärung RX-42
Wir, die Nokia Corporation, erklären voll
verantwortlich, dass das Produkt Handset
Integration RX-42 der folgenden Richtlinie
des Rates entspricht: 1999/5/EG. Den
vollständigen Text der
Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.nokia.com/phones/declaration_of_conformity/.
'Bluetooth' und die entsprechenden
Logos sind Eigentum der Bluetooth SIG,
Inc., jegliche Nutzung dieser
Markenzeichen durch die Ford Motor
Company erfolgt auf Grundlage einer
Lizenz. Sonstige Marken und
Handelsbezeichnungen sind Eigentum
ihrer jeweiligen Inhaber.
ELEKTROMAGNETISCHE
VERTRÄGLICHKEIT
WARNUNGEN
Ihr Fahrzeug wurde gemäß den
Europäischen Vorschriften zur
elektromagnetische Verträglichkeit
(2004/104/EG) getestet und zertifiziert.
Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich
sicherzustellen, dass jegliche eingebaute
Ausrüstung den örtlich geltenden
Vorschriften entspricht. Lassen Sie jede
Ausrüstung von entsprechend
geschultem Personal einbauen.
Funk-Sendegeräte (z. B.
Mobiltelefone, Amateurfunkgeräte
usw.) dürfen nur eingebaut werden,
wenn sie den Parametern in der Tabelle
unten entsprechen. Es gibt keine
speziellen Vorkehrungen oder
Bedingungen für Einbau oder
Verwendung.
Sende-/Empfangseinheiten,
Mikrofone, Lautsprecher oder
sonstige Gegenstände dürfen nicht
im Auslösebereich von Airbags positioniert
werden.
Antennenkabel nicht an
Original-Fahrzeugkabelstrang,
Kraftstoffleitungen oder
Bremsleitungen befestigen.
Antenne und Stromkabel müssen
einen Abstand von mindestens 100
mm zu elektronischen Modulen und
Airbags aufweisen.
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Anhänge