BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON
TELENAV UND ALLEN ZULIEFERERN VON
TELENAV AUF DIE SUMME, DIE SIE FÜR
DEN ERWERB DER TELENAV-SOFTWARE
GEZAHLT HABEN. GEWISSE STAATEN
UND/ODER GERICHTSBARKEITEN
UNTERSAGEN DEN AUSSCHLUSS ODER
DIE EINSCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIGEN
SCHADEN ODER FOLGESCHÄDEN,
WESHALB DIE OBIGEN
EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE
UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE
GELTEN.
6. Schlichtung und Gerichtsstand
Sie stimmen zu, dass alle Rechtsansprüche
und Dispute, die aus dieser Vereinbarung
oder der TeleNav-Software erwachsen,
durch eine unabhängige Schiedsstelle mit
einem neutralen Gutachter unter der
Verwaltung vom amerikanischen
Schlichtungsverband (American
Arbitration Association) im Bezirk Santa
Clara, Kalifornien geschlichtet werden. Der
Gutachter ist verpflichtet, die
kommerziellen Schlichtungsregeln der
American Arbitration Association
(amerikanischer Schlichtungsverband)
anzuwenden, und der Schiedsspruch mit
der vom Schiedsgutachter ermittelten
Entschädigung kann dann einem
zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass es in der
vorangehenden Schlichtung keinen Richter
und keine Jury gibt und dass die
Entscheidung des Schiedsgutachters für
beide Parteien verbindlich ist. Sie stimmen
hiermit ausdrücklich zu, auf Ihren
Rechtsanspruch auf Klage vor einem
Gericht mit Jury zu verzichten.
Diese Vereinbarung und die hierunter
fallenden Leistungen werden von Gesetzen
des Staates Kalifornien, USA, angewendet
und nach diesen ausgelegt. In dem Maße,
dass gerichtliche Auseinandersetzungen
im Zusammenhang mit dem bindenden
Schiedsspruch nötig werden sollten,
stimmen TeleNav und Sie zu, dass diese
ausschließlich vor den Gerichten des
Bezirks Santa Clara, Kalifornien, USA
verhandelt werden. Die Vertragskonvention
der Vereinten Nationen für den
internationalen Verkauf von Gütern ist
nicht anwendbar.
7. Abtretungsrechte
Der Wiederverkauf, die Abtretung oder
Übertragung dieser Vereinbarung oder
irgendwelcher Ihrer Rechte oder
Verpflichtungen ist nicht gestattet, außer
als Gesamtes im Rahmen einer
permanenten Übertragung der
TeleNav-Software und unter der
Voraussetzung, dass der neue Nutzer der
TeleNav-Software den Bedingungen dieser
Vereinbarung zustimmt. Jegliche
Veräußerung, Abtretung oder Übertragung,
die nicht ausdrücklich unter diesem
Paragrafen zugelassen ist, bewirkt eine
unmittelbare Auflösung dieser
Vereinbarung ohne jegliche Haftung für
TeleNav. Im Falle einer solchen Auflösung
stellen Sie und alle anderen Parteien die
Nutzung der TeleNav-Software sofort ein.
Ungeachtet des Vorangehenden behält
sich TeleNav das Recht vor, diese
Vereinbarung jederzeit und ohne
Vorankündigung an Dritte abzutreten,
vorausgesetzt der Rechtsnachfolger bleibt
durch diese Vereinbarung gebunden.
8. Sonstiges
8,1
Diese Vereinbarung stellt die gesamte
vertragliche Regelung hinsichtlich der
darunter fallenden Rechte und
Verpflichtungen zwischen Ihnen und
TeleNav dar.
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Anhänge