• Nichtbeachtung etwaiger für die Verwendung des Naglers spezifischer und/
oder allgemein geltender Unfallverhütungs-, arbeitsmedizinischer oder
sicherheitstechnischer Vorschriften;
• Verwendung von Zubehör und Ersatzteilen, die nicht für den Nagler bestimmt sind;
• Veränderungen am Nagler;
• Reparatur des Naglers durch einen anderen als den Hersteller oder eine Fachkraft;
• Gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Nutzung des Naglers;
• Bedienung oder Wartung des Nagler durch Personen, die mit dem Umgang mit
dem Nagler nicht vertraut sind und/oder die damit verbundenen Gefahren nicht
verstehen.
Restrisiken
Trotz bestimmungsgemäßer Verwendung können nicht offensichtliche Restrisiken
nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bedingt durch die Art des Naglers können folgende Gefährdungen auftreten:
• Rückschlag der Maschine oder des Werkstücks bei unsachgemäßer Handhabung,
• Gefahr durch herumfliegende Klammer oder Nägel bei unsachgemäßer Handhabung.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Für den Nagler gilt die Norm EN 792- 13:2000+A1:2008 „Handgehaltene
nicht-elektrisch betriebene Maschinen – Sicherheitsanforderungen – Teil 13:
Eintreibgeräte“.
Diese Norm legt fest, dass:
− in Eintreibgeräten nur diejenigen Eintreibmaterialien verarbeitet werden
dürfen, die in der zugehörigen Betriebsanleitung aufgeführt sind
(siehe „Technische Daten“). Eintreibgerät und die in der Betriebsanleitung
bezeichneten Eintreibmaterialien sind als ein sicherheitstechnisches System
anzusehen.
− Schnellkupplungen für den Anschluss an das Druckluftnetz verwendet
werden sollen und dass der unverschließbare Nippel am Gerät angebracht
sein muss, sodass nach dem Trennen keine Druckluft mehr im Gerät vorhanden ist.
− Sauerstoff oder brennbare Gase nicht als Energiequelle für
druckluftbetriebene Eintreibgeräte verwendet werden dürfen.
Anleitung zur sicheren Verwendung des Naglers
− Mit dem Eintreibgerät dürfen nur die in der Betriebsanleitung genannten
Eintreibgegenstände verarbeitet werden.