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3. INSTALLATION
Der Kompressor muß in einem gut gelüfteten, frostfrei-
en Raum aufgestellt werden. Für eine optimale Ventila-
tion und Kühlung muß der Abstand zwischen Schutzkap-
pe und Wand mindestens 50 bis 60 cm betragen.
4. INBETRIEBNAHME
- Stellen Sie den Netzschalter auf “AUS” oder “0”, be-
vor Sie den Netzstecker an die Netzspannung an-
schließen.
-Wenn Sie den Netzschalter auf “AN” oder “1”
schalten, beginnt der Kompressor zu arbeiten.
-Halten Sie das Netzkabel immer aus dem Bereich von
bewegenden Teilen des möglicherweise angekoppel-
ten Luftdruckwerkzeuges.
- Mit Hilfe des Druckreduzierventils können Sie den
Luftdruck per Hand regeln. Durch Eindrücken des
Druckreduzierventils kann die eingestellte Stufe fest-
gesetzt werden.
5. UNTERHALT
Bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten im-
mer den Netzstecker aus der Steckdose
(Wandsteckdose) ziehen. Nie Wasser oder
beissende Flüssigkeiten benützen für das
Saubermachen der Maschine. Bürsten Sie
die Maschine sauber mit einer Bürste.
REGELMÄßIGE WARTUNG DES KOMPRESSORS
BEUGT PROBLEMEN VOR!
Monatlich:
Reinigen Sie den Luftfilter.
Regelmäßig, nach 1000 Betriebsstunden:
Reinigen Sie die Außenseite von Kompressor und
Motor sorgfältig, so daß eine effiziente Kühlung statt-
finden kann.
Kondenswasser:
Lassen Sie mit Hilfe des Hahnes an der Unterseite des
Luftkessels regelmäßig (mehrmals in der Woche) das
Kondenswasser aus dem Luftkessel ab.
Reparaturen nur vom Elektrofachmann!
Dieses Elektrowerkzeug entspricht den einschlägi-
gen Sicherheitsbestimmungen. Reparaturen dürfen
nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden,
andernfalls können Unfälle für den Betreiber entste-
hen.
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, daß
dieses Produkt mit den folgende Normen oder
normativen Dokumenten übereinstimmt:
prEN1012-1, EN60204-1, EN292, ISO5388
EN550014, EN55104, EN61000-3-2, EN61000-3-3
gemaß den Bestimmungen der Richtlinien:
89/392/EEC - 91/368/EEC
93/44/EEC - 93/68/EEC
73/23EEC - 89/336/EEC - 92/31/EEC
ab 01-04-1999
GENEMUIDEN NL
G.M. Ensing
Quality department
CE
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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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