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3. Fahrwerk
3. In Deutschland wurde zum 22. Oktober 2005 die Straßen-
verkehrs-Ordnung [StVO] geändert. Ihr Caravan ist bereits ab
Werk auf Tempo 100 vorbereitet, was entsprechend in den
Zulassungsdokumenten des Caravans eingetragen ist. Die
Tempo-100-Plakette wird durch die Straßenverkehrsbehörde
auf Antrag bei der Erstzulassung vergeben und hinten am
Caravan angebracht.
4. Beachten Sie unbedingt folgende Punkte, denn Sie sind für
deren Einhaltung verantwortlich. Bei Nichteinhaltung beträgt die
Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h!
a) Das Zugfahrzeug muss mit ABS/ABV ausgerüstet sein und
darf 3,5 t Gesamtmasse nicht überschreiten.
b) Der Caravan muss mit hydraulischen Schwingungsdämpfern
(Stoßdämpfern) ausgerüstet sein, was bei Ihrem neuen
Fendt Caravan selbstverständlich der Fall ist.
c) Die Reifen des Caravans müssen jünger als sechs Jahre und
mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie
L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.
d) Der Caravan muss mit einer Stabilisierungseinrichtung
gemäß ISO 11555-1 ausgestattet sein
Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Masse des
Zugfahrzeugs im fahrbereiten Zustand nicht überschreiten.
5. Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Caravan
Verschiedene Caravans können mit verschiedenen
Zugfahrzeugen kombiniert werden.
Sie sind dafür verantwortlich, dass für Tempo 100 km/h die
vorgenannten Vorschriften eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung beträgt die Höchstgeschwindigkeit in
Deutschland höchstens 80 km/h!
6. Richtige Stützlast - mehr Sicherheit
Siehe Stützlastempfehlung auf Seite 8
3.9 Massendenition Denition der Massen (Gewichte) für Caravans
Für die Berechnung der Massen (Gewichte) und der sich daraus
ergebenden Zuladung von Caravans gilt auf europäischer Ebene die
Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Nachfolgend sind die verwendeten
Begrie und Berechnungsgrundlagen erläutert.
1. Technisch zulässige Gesamtmasse (t.z.G.)
Die Angabe der technisch zulässigen Gesamtmasse erfolgt nach
Vorgabe von Fendt-Caravan. Diese Masse berücksichtigt die spe-
zischen Betriebsbedingungen, die auf der Bauart und der bauart-
bedingten Leistungsfähigkeit des Caravans beruhen, einschließlich
Faktoren wie Werkstofestigkeit, Tragfähigkeit der Achse und Reifen
usw. Diese Masse darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem
Fall überschritten werden.