11. Wartung und Pege
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Wartungsintervalle
Für den Caravan und die enthaltenen Installationen bestehen fest-
gelegte Wartungsintervalle.
Für Wartungsintervalle gilt
• Die erste Wartung 12 Monate nach der Erstzulassung bei einem
Fendt-Fachhändler durchführen lassen.
• Alle weiteren Wartungen einmal jährlich bei einem Fendt-Fach-
händler durchführen lassen.
• Die Wartung aller Einbaugeräte entsprechend den in den je-
weiligen Betriebsanleitungen angegebenen Wartungsintervallen
durchführen.
Sämtliche in diesem Kapitel beschriebenen Informati-
onen sowie unsere anwendungstechnischen Empfeh-
lungen erfolgen nach besten Wissen, gelten jedoch nur
als unverbindliche Hinweise, auch in Bezug auf etwaige
Schutzrechte Dritter.
Diese Informationen / Empfehlungen befreien nicht von
eigener Prüfung. Es wird diesbezüglich keine Garantie
übernommen, da die Anwendung außerhalb unserer
Kontrolle erfolgt.
Im Zweifelsfalle testen Sie das Pege-/Reinigungsmit-
tel auf deren Eignung zunächst an einer unauälligen
Stelle.
Ihr zuständiger Fendt-Caravan-Vertragshändler wird
Ihnen in Detailfragen gleichfalls gerne mit kompetentem
Rat behilich sein.
11.1 Wartung
Fendt gewährt eine 12-Jahresgarantie auf Dichtigkeit
der Aufbauverbindungen des Caravans gemäß der
Garantiebedingungen. Hierzu ist das Fahrzeug alle 12
Monate dem Fendt-Vertragshändler vorzuführen. Die
Dichtigkeitschecks sind alle 12 Monate durchzuführen
und kostenpichtig.
Die kostenpichtige Prüfung der Gasanlage ist alle zwei
Jahre von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wieder-
holen. Diese Prüfung ist auf der Prüfbescheinigung nach
DVGW G 607 und EN 1949 zu bestätigen. Verantwortlich
für die termingemäße Veranlassung der Überprüfung ist
der Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche nach spätestens
10 Jahren ersetzen!
Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die Gleitstellen und La-
gerteile des Fahrwerkes. Bei Caravans, die weniger gefahren werden,
ist eine jährliche Wartung erforderlich.