Kapitel L
20
Nach dem Gebrauch
Entsorgung Wenn das Gebrauchsende des Gerätes erreicht ist, insbe-
sondere wenn Funktionsstörungen auftreten, machen Sie
das ausgediente Gerät unbrauchbar, indem Sie den Netz-
stecker aus der Steckdose ziehen und das Netzkabel durch-
trennen.
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend der in Ihrem Land
geltenden Umweltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen mit Haushaltsab-
fällen entsorgt werden. Geben Sie das ausgediente Gerät
bei einer zentralen Sammelstelle ab.
Die Verpackung des Gerätes besteht aus recyclingfähigen
Materialien. Geben Sie diese sortenrein in die dafür vorge-
sehenen Sammelbehälter, damit sie der Wiederverwertung
zugeführt werden können.
Wenden Sie sich für Ratschläge zum Recycling an Ihre
Kommunalbehörde oder Ihren Händler.
Wichtig:
Akkus und Batterien immer getrennt entsorgen. Ge-
ben Sie Akkus und Batterien in den örtlichen Batteriesam-
melstellen ab.
Ausgediente elektrische und elektronische Geräte sowie
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten schädliche
Stoffe, die aber vorher für Funktion und Sicherheit der Ge-
räte notwendig gewesen sind.
Geben Sie das ausgediente Gerät, Batterien und Akkus auf
keinen Fall in den Restmüll!
Im Restmüll oder bei falschem Umgang mit ihnen sind die-
se Stoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
schädlich.
Ausgediente elektrische und elektronische Geräte sowie
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten oft noch
wertvolle Materialien.
Batterien und Akkus müssen gesondert entsorgt werden!
Nutzen Sie die in Ihrem Wohnort eingerichtete Sammelstel-
le zur Rückgabe und Verwertung von elektrischen und
elektronischen Altgeräten sowie zur Rückgabe und Verwer-
tung von Batterien und Akkus.