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zu den folgenden Bedingungen ein:
15.2 Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte beträgt die Garantie 12 Monate.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
15.3 Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installati-
on oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von
chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umwelt-
bedienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie de-
fekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere be-
sondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unse-
ren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.