Entsorgung von Geräten
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11 Entsorgung von Geräten
Dieses Gerät ist ausgezeichnet lt. Vorgabe der Europäischen Entsorgungsvor-
schrift
2012 / 19 / EU
Sie stellt sicher, dass das Produkt ordentlich entsorgt wird. Durch die
umweltfreundliche Entsorgung stellen Sie sicher, dass eventuelle ge-
sundheitliche Schäden durch Falschentsorgung vermieden werden.
Das Symbol der Tonne auf dem Produkt oder den Begleitpapieren zeigt an, dass
dieses Gerät nicht wie Haushaltsmüll zu behandeln ist. Stattdessen soll es dem
Sammelpunkt zugeführt werden für die Wiederverwertung von elektrischen und
elektronischen Gerätschaften.
Die Entsorgung muss nach den jeweils örtlich gültigen Bestimmungen vorge-
nommen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre örtliche Be-
hörde oder Entsorgungsfirma.
Machen Sie ausgediente Altgeräte vor der Entsorgung unbrauchbar:
Kinder können Gefahren, die im Umgang mit Haushaltsgeräten liegen, oft nicht
erkennen. Sorgen Sie deshalb für die notwendige Aufsicht und lassen Sie Kinder
nicht mit dem Gerät spielen.
12 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistun-
gen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen
eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraus-
setzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugäng-
lich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschafts-
nutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufda-
tum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel
am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne beson-
deren Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.