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16 Garantiebedingungen für die ersten 24 Monate
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus
dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Ge-
rät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten
ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte beträgt die Garantie 12 Monate.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten Teile.
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nicht-
beachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installation oder
durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer
bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedienungen,
Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie defekte Glühlampen. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Geneh-
migung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie,
durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und die in
der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder Schweiz erworben und in ein anderes EU-Land oder
Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garan-
tiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann,
wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch gel-
tend gemacht wird, entspricht.