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TWP801-3 Version E1.0 DE 09/2015 Seite 27 von 29
15 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich
räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich
beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12
Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden aufgrund von chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden
und evtl. Farbunterschiede, sowie defekte Glühlampen. Wir erbringen auch
dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann
mit unseren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes
an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.