Garantiebedingungen
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Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
der ersten 6 Monate werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt.
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen) oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate
ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten 6 Monate werden
Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten
ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung
bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden aufgrund von chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden
und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit-Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.