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Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in
der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedin-
gungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann,
wenn die Mikrowelle den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garan-
tieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Ab-
zug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kun-
denberatungszentrum ist unentgeltlich.