Garantiebedingungen
Seite 20 von 22 Version E1.0 DE 03/2017
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Allgemein
Als Käufer eines EXQUISIT – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich
beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparatu-
ren zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installati-
on oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von
chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Um-
weltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie
defekte Leuchtmittel. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die auf-
grund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leis-
tungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermäch-
tigten Personen am EXQUISIT - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Her-
kunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen
qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpas-
sung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wur-
den, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen
erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Ge-