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Version E1.3 DE11/2010 Seite 21 von 21
defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit un-
seren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land oder Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils lan-
desüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Ga-
rantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug
zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser
Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unserem Kun-
dendienst, siehe Kapitel 20 zuständiger Kundendienstadresse.
November 2010
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Postfach 2150, D-41552 Kaarst-Holzbüttgen