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KH90-5_H Version E1.0 DE 04/2012 Seite 22 / 23
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnut-
zung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Ge-
rät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Auf-
wand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer ver-
pflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweis-
bar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausge-
wechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbun-
terschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlos-
sen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen
auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmi-
gung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen
oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durch-
geführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich in Betrieb
sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein anderes
EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesübli-
chen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie
besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem
der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.