Seite | 36
7 Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistun-
gen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen
eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraus-
setzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugäng-
lich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemein-
schaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden
Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten
ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung
bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nach-
weisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille-Sschä-
den und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel
am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzu-
führen sind.
Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere,
schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit – Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.