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GH 60 A GH 90 A Version E1.2 DE 08/2012 17 von 19
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemein-
schaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten wer-
den Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Ge-
rät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren
6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder
für das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden,
die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstel-
lung, bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entste-
hen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung
oder durch sonstige anormale Umweltbedienungen, Glas-, Lack- oder
Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Eben-
so sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transport-
schäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen,
wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht er-
mächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile
fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für man-
gelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wur-
den und die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich
in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein
anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der je-