Allgemeine Garantiebedingungen
Seite 44 von 46 Version E1.0 DE 04/2017
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenom-
men oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung
gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land ge-
bracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garan-
tie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des
Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte
an unseren Kundendienst EGS GmbH Kundentelefon für Deutschland: +49 (0)2944-
9716791
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen