EBE555-1H Version E1.0 DE 08/2013 Seite 25 von 27
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben
wurden und die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder
Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein
anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung
der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften
des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch
unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich. Im Servicefall oder bei
Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst,
siehe Kapitel 15 Zuständige Kundendienstadresse.
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen