CD450FM Version E 1.1 DE 01/2013 Seite 16 von 17
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit un-
seren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein anderes
EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht
nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Ga-
rantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug
zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kun-
denberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unserem Kun-
dendienst, siehe Kapitel 12 zuständige Kundendienstadresse.
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Postfach 2150, D-41552 Kaarst-Holzbüttgen