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Garantiebedingungen für Haushaltsgroßgeräte
Gültig ab 01.01.2008 für die Bundesrepublik Deutschland
Dieses Gerät ist ein Qualitätserzeugnis. Es wurde unter Beachtung der
derzeitigen technischen Erkenntnisse konstruiert und unter
Verwendung eines üblichen guten Materials gebaut. Da es sich um ein
technisches Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb dürfen
Aufstellung, Anschluss und erste Inbetriebnahme nur durch einen
zuständigen Fachmann erfolgen. Die nachstehenden
Garantiebedingungen beschreiben den Umfang und die Voraussetzung
unserer Garantieleistung abschließend. Sie gelten zusätzlich zur
Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers und lassen dessen
Verpflichtung zur Wandlung , Minderung oder Nachbesserung
unberührt.
1 Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem
Zeitpunkt der Übergabe., der durch Rechnung, Lieferschein oder
gleichwertige Unterlagen nachzuweisen ist. In den ersten 12 Monaten
erstreckt sich die Garantieleistung über die Arbeitszeit, die Anfahrt und
über die zu ersetzenden Teile. Vom 13. bis zum 24. Monat gewähren
wir eine Teilegarantie, welche sich über den kostenlosen Ersatz
defekter Teile erstreckt (nur Berechnung der Arbeitszeit und
Anfahrtkosten). Bei gewerblicher Nutzung oder gewerblicher Nutzung
gleichzusetzender Beanspruchung ist die Garantiezeit auf 6 Monate
beschränkt.
2 Innerhalb der Garantiezeit werden alle Funktionsfehler, die
nachweisbar trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachgemäßer
Behandlung und Beachtung der gültigen Emax Vertriebsgesellschaft
mbH Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen auf Fabrikations- oder
Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst
beseitigt. Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser
Garantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des
Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder
Kunststoff bzw. Glühlampen.