Garantiebedingungen electrolux 39
Garantiebedingungen
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter
diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der
Mitgliedstaaten der Europäischen
Union gekauft wurde, es bei
Auftreten des Mangels in
Deutschland betrieben wird und
Garantieleistungen auch in
Deutschland erbracht werden
können. Mängel müssen uns
innerhalb von zwei (2) Monaten
nach Kenntnis angezeigt werden.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir
innerhalb angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels
unentgeltlich beseitigen; die zu
diesem Zweck erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten werden von uns
getragen. Über diese
Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese
Garantie dem Verbraucher nicht
eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär
betriebene Geräte) ist im
Garantiefall unter der für den
Endabnehmer kostengünstigen
Rufnummer 0180 322 66 22 * die
nächstgelegene
Kundendienststelle zu
benachrichtigen, von welcher Ort,
Art und Weise der
Garantieleistungen festgelegt
werden. Nachbesserungsarbeiten
werden, soweit möglich, am
Aufstellungsort, sonst in unserer
Kundendienstwerkstatt
durchgeführt.
Deutschland
Der Endabnehmer dieses Gerätes
(Verbraucher) hat bei einem Kauf
dieses Gerätes von einem
Unternehmer (Händler) in
Deutschland im Rahmen der
Vorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf gesetzliche
Rechte, die durch diese Garantie nicht
eingeschränkt werden. Diese Garantie
räumt dem Verbraucher also
zusätzliche Rechte ein. Dies
vorausgeschickt, leisten wir, Electrolux
Vertriebs GmbH, gegenüber dem
Verbraucher Garantie für dieses
Gerät für den Zeitraum von 24
Monaten ab Übergabe zu den
folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir
dafür, daß dieses neu hergestellte
Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe
vom Händler an den Verbraucher
die in unserer
Produktbeschreibung für dieses
Gerät aufgeführten Eigenschaften
aufweist. Ein Mangel liegt nur dann
vor, wenn der Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit dieses
Gerätes erheblich gemindert ist.
Zeigt sich der Mangel nach Ablauf
von sechs (6) Monaten ab dem
Übergabezeitpunkt, so hat der
Verbraucher nachzuweisen, daß
das Gerät bereits zum
Übergabezeitpunkt mangelhaft
war. Nicht unter diese Garantie
fallen Schäden oder Mängel aus
nicht vorschriftsmäßiger
Handhabung sowie
Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen.