ENTKALKUNG UND REINIGUNG
• Wenn Sie bemerken, dass der Brühvorgang länger als normal dauert, sollten Sie den
Kaffeeautomat entkalken. Warten Sie nicht, bis es noch schlimmer wird. Wie oft Sie die
Kaffeemaschine entkalken müssen, hängt von der Häufigkeit des Gebrauches und der
Kalkmenge im Wasser ab und ist daher von Benutzer zu Benutzer unterschiedlich.
• Eine regelmäßige Entkalkung führt zur Verlängerung der Lebensdauer des Gerätes.
Verwenden Sie hierzu nur handelsübliche Entkalkungsmittel und beachten Sie die
entsprechenden Gebrauchsanweisungen. Danach mit klarem Wasser zweimal ohne
Kaffeemehl nachspülen (2 Kochvorgänge) – nicht entkalkte Geräte sind von der Garantie
ausgeschlossen.
• Stellen Sie niemals das Gerät oder das Zubehör in die Spülmaschine. Reinigen Sie die
Kaffeekanne mit Seifenwasser.
• Die Plastikteile wischen Sie am besten mit einem feuchten Tuch ab.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät kostenfrei über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus
wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der
Richtlinie sichergestellt.
Gewährleistungs- und GarantieBedingungen
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen,
behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, Schäden, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch Verschleiß oder
infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die
Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens
keine Haftung übernehmen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme
der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren
Fehlerbeschreibung zusammen mit dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren
Kundendienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen!
Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig
.