abnehmen, per Hand abwaschen (nicht in der Spülmaschine) und mit einem Tuch
abtrocknen.
• Die Außenseite des Barbecue-Grills reinigen Sie nur mit einem angefeuchteten Tuch und
wischen mit einem trockenen Tuch nach.
• Keine scharfen oder scheuernden Reinigungsmittel verwenden.
GARANTIE
Für unsere Produkte übernehmen wir eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.
Innerhalb der Garantiezeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern
beruhen, behoben. Von der Garantie ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen
Teilen, Schäden, die durch übergemäße Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und
Wartung sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche
durch Verschleiß oder infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf
hin, dass die Garantie bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines
Schadens keine Haftung übernehmen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihrem Händler. Die Garantie gilt nur
in Verbindung mit dem zugehörigen Kassenbon und der Garantiekarte bzw. der Kopie einer
eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme der Garantie unbedingt mit
vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren
Fehlerbeschreibung und dem Vermerk „Garantiereparatur“ zusammen mit dem
Garantiebeleg und dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren Kundendienst zu
senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen! Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen, Antriebsriemen,
Leuchtmittel, usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen,
fallen nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GARANTIEZEIT
Reparaturen nach Ablauf der Garantiezeit können kostenpflichtig von entsprechendem
Fachpersonal oder Reparaturservice ausgeführt werden.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät kostenfrei über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus
wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der
Richtlinie sichergestellt.