DYON ENTER 19 Pro X2
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18 Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantie-
leistungen und lassen unsere gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen unberührt.
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß
nachfolgenden Bedingungen:
1. Innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum beheben wir unentgeltlich nach
Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen Schäden oder Mängel am
Produkt. Bei einem Mangel oder Defekt, der später als 12 Monate nach
dem Kaufdatum festgestellt wird, muss für eine Garantiereparatur ein
Fabrikationsfehler nachweislich vorliegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Akkus, Batterien und andere Teile, die
zu den Verbrauchsgütern zählen, leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas
oder Kunststoff sowie Defekte aufgrund des normalen Verschleißes. Eine
Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von
der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des
Produkts unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen, von Wasser sowie allgemein aus
anormalen Bedingungen. Schäden, die durch Missachtung der
Bedienungsanleitung oder sonstige unsachgemäße Handhabung, nicht
autorisierte Eingriffe in das installierte System oder die Installation von
Zusatzsoftware herbeigeführt werden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach
unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden. AXDIA behält sich das Recht auf Austausch gegen ein
gleichwertiges Ersatzgerät vor, falls das eingesandte Produkt innerhalb eines
angemessenen Zeit- und Kostenrahmens nicht instandgesetzt werden kann.
Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Modell
ausgetauscht werden. Instandsetzungen vor Ort können nicht verlangt
werden. Ersetzte bzw. getauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von
Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
oder wenn unsere Produkte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die nicht auf unsere Produkte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist,
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Produkt.