Allgemein darf nur trockenes Nähgut mit diesem
Nähmaschinenoberteil verarbeitet werden. Das Material darf nicht
stärker als 4 mm sein, wenn es durch die abgesenkten Nähfüße
zusammengedrückt ist. Das Material darf keine harten Gegenstände
beinhalten, da anderenfalls das Nähmaschinenoberteil nur mit einem
zusätzlichen Augenschutz betrieben werden dürfte. Ein solcher
Augenschutz ist zur Zeit nicht lieferbar.
Die Naht wird im allgemeinen mit Nähgar nen aus textilen Faser n der
Dimension bis 70/3 Nm (Umspinnzwirn) erstellt.
Wer andere Fäden einsetzen will, muss auch hier vorher die davon
ausgehenden Gefahren abschätzen und ggf. Sicherungsmaßnahmen
ergreifen.
Die Nähmaschine darf nur in trockenen und gepflegten Räumen
aufgestellt und betrieben werden. Wird die Nähmaschine in anderen
Räumen, die nicht trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können
weitere Maßnahmen erforderlich werden, die zu vereinbaren sind
(siehe EN 60204-31: 1999).
Wir gehen als Hersteller von Industrienähmaschinen davon aus, dass
an unseren Produkten zumindest angelerntes Bedienpersonal arbeitet,
so dass alle üblichen Bedienungen und ggf. deren Gefahren als
bekannt vorausgesetzt werden können.
6