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Wartung
Arbeiten an Gas- und Elektroeinrichtungen dürfen nur von einem
zugelassenen Fachmann ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, diese
von einer autorisierten Kundendienststelle ausführen zu lassen.
Nach den geltenden Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass die
Gasanlage und die angeschlossenen Abgasführungen vor der ersten
Inbetriebnahme sowie nach Ablauf von jeweils zwei Jahren von einem
autorisierten Sachkundigen auf Einhaltung der Europäischen Norm EN 1949
zu prüfen sind. Über diese Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.
Verantwortlich für die Veranlassung dieser Prüfung ist der Benutzer.
Der Gasbrenner ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich von
Verunreinigungen zu säubern.
Wir empfehlen eine Wartung nach längerer Außerbetriebnahme des Fahrzeugs.
Produkthaftung
Die Produkthaftung der Dometic GmbH ersteckt sich nicht auf Schäden, die durch
Fehlbedienung, unsachgemäße Veränderungen am Gerät, Einwirkung von
Umgebungseinflüssen, wie Temperaturänderungen und Luftfeuchtigkeit, am Gerät
oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes oder Personen bedingt durch diese
Einwirkung enstehen.
Umwelthinweise
Die von Dometic GmbH hergestellten Kühlschränke sind frei von FCKW
und HFCKW. Im Kühlaggregat wird als Kältemittel Ammoniak (natürliche Verbindung
aus Wasserstoff und Stickstoff) verwendet. Als Treibmittel für die Isolierung aus
PU-Schaum kommt das ozonunschädliche Cyclopentan zum Einsatz.
Entsorgung
Um die stoffliche Verwertung der recyclingfähigen Verpackungsmaterialien
sicherzustellen, sind diese den ortsüblichen Sammelsystemen zuzuführen.
Das Gerät ist einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen zu überlassen,
das eine Verwertung der recyclingfähigen Anteile und die ordnungsgemäße
Entsorgung des Restes gewährleistet.
Zur umweltfreundlichen Entleerung des Kühlmediums aus allen Absorber-
Kühlschrankaggregaten ist eine geeignete Entsorgungsanlage einzusetzen.
Energiesparhinweise
Bei einer durchschnittlichen Aussentemperatur von ca. 25°C ist es ausrei-
chend, den Kühlschrank auf mittlerer Thermostatstellung (sowohl bei Gas
oder Netzspannung) zu betreiben.
Wenn möglich, immer vorgekühlte Waren einlagern.
Der Kühlschrank darf nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.
Eine ungehinderte Luftzirkulation des Kühlschrankaggregates muss gewährlei
stet sein.
Regelmässiges Abtauen spart Energie (s. 5.3 Abtauen).
Bei Warenentnahme die Kühlschranktür nur kurzzeitig öffnen.
Der Kühlschrank sollte ca. 12 Stunden vor Bestückung in Betrieb gesetzt wer-
den.
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TTIIPP