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16. ERSTE INBETRIEBNAHME ODER WIEDEREINSCHALTEN NACH LÄNGEREM
STILLSTAND
Die erste Inbetriebnahme muß von einem Installateur
vorgenommen werden.
Vor dem Einschalten, sich vergewissern, daß die Anlage
mit Wasser gefüllt ist.
Die Inbetriebnahme des Kessels in nachfolgender
Reihenfolge vorzunehmen :
● nachprüfen, ob die Betriebsartenwahlschalter D und
F auf ”AUTO” eingestellt sind
● nachprüfen, ob der Thermostat G in Stellung ”AUTO”
ist (zwischen Kennzeichen 8 und 9),
● nachprüfen, ob der Sicherheitstemperaturbegrenzer
B entstört ist.
Dazu die Sechskantschutzkappe des Sicherheits-
temperaturbegrenzers entfernen und den Stift mittels
Schraubenziehers eindrücken.
● Den Hauptschalter Ein/Aus C in Stellung ”Ein”
bringen,
● die Betriebsart mittels Tastengruppe 4 wählen - sie-
he Kapitel 8.1.
● die Solltemperaturen für jeden Kreis, sowie die
Warmwassertemperatur können jederzeit mit
Tastengruppe 2 eingestellt werden - siehe Kapitel 9.
●
das oder die Heizprogramm(e) wählen - siehe Kapitel 10.
8199N153B-D
17. GARANTIE
Mangelrügen und Gewährleistung
Für die Haltbarkeit der von uns hergestellten
Gußheizkörper und Warmwassererwärmer übernehmen
wir die Gewähr für die Dauer von 5 Jahren, vom Tage
der Inbetriebnahme an gerechnet.
Voraussetzung ist sachgemäße Aufstellung durch einen
Fachmann, vorschriftsmäßige Bedienung, die
Verwendung geeigneter Brennstoffe und die Einhaltung
der geltenden Regeln der Technik bei Planung und
Ausführung der Anlage. Hierbei sind die Planungs- und
Montagevorschriften für Zentralheizungsanlagen unseres
Kesselkataloges zu beachten, die Bestandteil des
Gewährleistungsvertrages sind. Das Kesselspeisewasser
hat den VDI - Richtlinien 2035 bzw. Vorschriften des
VdTÜV 1453 und 1454 zu ent-sprechen.
Abweichend von der im ersten Abschnitt genannten
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beschränkt sich die
Gewährleistungsfrist auf Material- und Herstellungs-
fehler für die in die Kessel eingebauten aus
Fremdfertigung stammenden Aggregate auf 2 Jahre.
Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile. Für
diese Teile richtet sich die Gewährleistung nach der
gesetzlichen Regelung.
Wir verpflichten uns, nur solche Zubehöraggregate frem-
der Fertigung einzubauen, die einem angemessenen
Qualitätsstandard entsprechen.
Nachweisbar durch Material- und Herstellungsfehler inne-
rhalb der Gewährleistungszeit unbrauchbar gewordene
Teile werden kostenlos ersetzt. Mängel sind unverzügli-
ch nach Wareneingang schriftlich unter genauer
Schilderung des aufgetretenen Fehlers bei uns geltend
zu machen. Das beanstandete Stück ist aufzubewahren
und uns auf Verlangen frachtfrei zuzusenden.
Darüber hinaus werden keine weiteren Verpflichtungen
übernommen, insbesondere nicht für Schaden-ersatz,
Minderung, entgangene Gewinne, Wasserschäden oder
Folgeschäden aller Art.
Die Gewährleistung ist an die Vorlage der ordnungs-
gemäß ausgefüllten Garantiekarte gebunden.