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Heizungskreis :
Die Installation ist nach den geltenden Regeln der Tech-
nik auszuführen. Bei thermostatisch abgesicherten Anla-
gen nach DIN 4751 Blatt 2 dürfen nur Sicherheitsven-
tile mit dem Kennbuchstaben "H" im Bauteilprüfzeichen
angeschlossen werden ; ihre Abblaseleistung muß der
größten Nennwärmeleistung des Kessels entsprechen.
Das Ausdehnungsgefäß muß direkt an den Kes-
selrücklauf angeschlossen werden, ohne Einbau einer
Klappe oder eines Ventils.
Trinkwassererwärmer :
Grundsätzlich sind hinsichtlich des Anschlusses und
der Ausrüstung von Trinkwassererwärmern folgende
Regeln der Technik zu beachten : DIN 4753 Teil 1, DIN
1988, TRD 721.
4.2 Wichtige Hinweise für den Anschluß des Kessels an den Heizungskreis
4.3 Füllen der Anlage
Der Gußhauptkörper und der Edelstahl-Brennwerttau-
scher können durch deren jeweiligen KFE (Kessel Füll-
und Entleerungshahn) gefüllt werden (nicht im Liefe-
rumfang).
Die Anlage langsam füllen, um das selbstständige Entlüf-
ten am höchsten Punkt der Installation zu begünstigen.
Während des Füllens, sollen die Pumpen außer Betrieb
sein.
SEHR WICHTIG
Bei der ersten Inbetriebnahme nach
einer kompletten oder teilweisen Ent-
leerung : ist die Anlage nicht mit einem
offenen Ausdehnungsgefäß ausgerüs-
tet, muß Sie, außer den automatischen
Entlüftern, noch manuelle Entlüfter an
allen hochliegenden Punkte der Anlage
besitzen.