6. BRENNERMONTAGE
Die einzelnen Feuerungseinrichtungen sind gemäß den auf-
geführten DIN-Normen auszuführen und zu betreiben :
DIN 4755 - Ölfeuerungen in Heizungsanlagen
DIN 4756 - Gasfeuerungen in Heizungsanlagen.
Folgende Brennstoffe sind benutzbar :
- Heizöl EL nach DIN 51603 Teil 1
- Alle Brenngase nach DIN DVGW Arbeitsblatt G 260/1
oder EN 437.
Es ist besonders zu beachten, daß die Feuerungsleistung
auf die benötigte Anlageleistung abgestimmt wird ; diese
muss immer in dem Leistungsbereich des
Kessels liegen. Es dürfen nur nach DIN EN 267 baumus-
ter geprüfte Ölzerstäubungsbrenner verwendet werden.
7. ELEKTROANSCHLÜSSE
Siehe Anleitung die dem Schaltfeld beiliegt.
8219N190 8219N112
Wichtig :
die Brennerkopfstauscheibe muss bei
GTM- Typen mit der Brennraumtürisolie-
rung bündig sein.
Durchmesser der Bohrungen der Brennerplatte :
Ebenfalls zur Feuerung von Gas, dürfen nur Gebläse-
brenner eingesetzt werden, die einschließlich ihrer
Steuergeräte nach DIN 4788 oder CE nach Pr EN 676
typgeprüft sind. Die gesamte Gasinstallation ist nach
den Bestimmungen des DVGW-Regelwerks bzw. nach
den Vorschriften der jeweiligen Länder zu errichten und
zu betreiben.
Die Anleitung des Brenners ist zu beachten.
Dicke der Tür mit Isolierung : 125 mm
(1) Segmentierungen
14
Brennertür
Isolierung
ø 155
(1)
ø 175
(1)
ø 135
4 Ankörnungen
auf ø 220
4 Ankörnungen
auf ø 200
4 ø M8 auf
ø 170
125