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3.4 Trinkwasserseitige Anschlüsse
•
Jeder geschlossene Trinkwassererwärmer ist mit min-
destens einem zugelassenen (mit einem TÜV-Prüfzeichen
versehenen) Membransicherheitsventil auszurüsten. Die
Nennweite von Sicherheitsventilen wird nach DIN 1988
Teil 2 § 4.3.4.1.1 - Tabelle 5 bestimmt.
• Für die Schweiz : Es sind die vom Schweiz. Verein
des Gas-und Wasserfaches herausgegebenen
Leitsätze, besonders das Kap. 6 betreffend Armatu-
ren (Sicherheitsventil) zu beachten. Kap. 6.360 : Der
Unterhalt und die periodische Reinigung solcher
Anlagen sind notwendig. Eventuelle Vorschriften
örtlicher Wasserwerke sind zu beachten.
• Hinweise zum Sicherheitsventil :
- es muß in die Kaltwasserleitung eingebaut werden
- es dürfen sich keine Absperrarmaturen zwischen
Sicherheitsventil und Speicher befinden
- gut zugänglich in Speichernähe anordnen, Zuführungs-
leitung mindestens in der Nennweite des Ventils
ausführen.
- so hoch anordnen, daß die anschließende Abblase-
leitung mit Gefälle verlegt werden kann (Empfehlung :
oberhalb Speicheroberkante montieren, um bei Arbeiten/
Auswechseln den Speicher nicht entleeren zu
müssen).
• Hinweise zur Abblaseleitung :
- das Ende der Abblaseleitung muß 20 - 40 mm über einem
Ablauftrichter münden und sichtbar angeordnet sein.
- Größe der Leitung mindestens wie Austrittsquerschnitt
des Sicherheitsventils, max. 2 m lang mit nicht mehr
als 2 Bögen sonst Nennweite größer als Sicherheits-
ventil-Austritt jedoch mit max. 3 Bögen und 4 m Län
ge.
- Die Ablaufleitung hinter dem Ablauftrichter muß
mindestens den doppelten Querschnitt der Abblase
leitung aufweisen.
• In der Nähe der Abblaseleitung des Sicherheits-
ventils, zweckmäßig am Sicherheitsventil selbst, muß
ein Schild mit folgender Aufschrift angebracht sein :
• Einbau eines Druckminderers
Vor dem Wassererwärmer ist ein Druckminderer dann
einzubauen, wenn der Betriebsüberdruck 80% des
Ansprechdruckes des Sicherheitsventils überschreitet.
Es ist zweckmäßig, den Druckminderer hinter den
Wasserzähler einzubauen, damit in den Kalt- und
Warmwasserleitungen des Gebäudes annähernd
gleiche Druckverhältnisse herrschen.
• Maßnahmen zum Verhindern des Rückfließens von
erwärmtem Wasser
In die Kaltwasser-Zuflußleitung ist - unabhängig von
der Beheizungsart des Trinkwassererwärmers - ein
Rückflußverhinderer einzubauen.
Bei geschlossenen Trinkwassererwärmern ist zum
Prüfen und Auswechseln des Rückflußverhinderers
in erreichbarer Nähe davor und dahinter je eine
Absperrvorrichtung anzubringen.
Zwischen der ersten Absperrvorrichtung und dem Rück-
flußverhinderer ist eine Prüfeinrichtung vorzusehen.
Anmerkung :
Der Anschluß des Speichers an eine Kupfer-
leitung muß unbedingt mittels Muffen aus Guß,
Stahl oder einem anderen geeigneten Iso-
lierstoff durchgeführt werden um jegliche
Korrosion an den Anschlüssen zu vermeiden.
Während der Beheizung kann aus Sicher-
heitsgründen Wasser aus der Abblase-
leitung austreten
!
Nicht verschließen !
Nennvolumen Ventilgröße Heizleistung
Liter (es gilt die Größe des kW
Eintrittsanschlusses
min.) max.
≤ 200 R oder Rp 1/2 75