DWC-LD2612 Version D1.0 DE 03/2013 Seite 33 von 34
22 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Daewoo – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus
dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Ge-
rät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist
der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nicht-
beachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installation oder
durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer,
bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen,
Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Geneh-
migung – von nicht ermächtigten Personen am Daewoo - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Bundes-
republik Österreich erworben wurden und die in der Bundesrepublik Deutschland oder in der
Bundesrepublik Österreich in Betrieb sind.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu be-
zahlen. Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kundenbera-
tungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unsere Service-
Hotline des Kundendienstes.
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen