6. Mechanischer Einbau
Änderungen am Fahrzeug, die durch den Einbau des Einpark-
systems oder anderer Komponenten nötig sind, müssen immer
so ausgeführt werden, dass dadurch keine Beeinträchtigung
der Verkehrssicherheit oder der konstruktiven Stabilität des Kfz
entstehen. Bei vielen Kfz erlischt bereits durch das Aussägen
eines Blechteils die Betriebserlaubnis.
Es dürfen keine Teile im Auslösebereich der Airbags montiert
werden, da dies im Falle eines Unfalls zu Verletzungen der Fahr-
zeuginsassen führen kann.
Sollten Zweifel über die Auswahl des Einbauplatzes bestehen,
informieren Sie sich bitte bei Ihrem Kfz-Händler.
Vergewissern Sie sich vor der Ausführung von Bohrungen,
dass hierdurch keine elektrischen Kabel, Bremsleitungen, der
Kraftstofftank o.ä. beschädigt werden.
Beachten Sie bei der Verwendung von Werkzeugen zum Einbau
Ihres Einparksystems die Sicherheitshinweise der Werkzeug-
hersteller.
Berücksichtigen Sie beim Einbau Ihres Einparksystems die
Unfallgefahr, die von losgerissenen Komponenten im Falle
eines Unfalls ausgehen kann. Befestigen Sie deshalb jedes Teil
sicher und an einem Platz an dem es nicht zu einer Gefahr für
die Insassen werden kann.
Die Kamera darf die Rückleuchten, das Kennzeichen oder sons-
tige Einrichtungen des Kfz nicht verdecken oder über die Fahr-
zeugkontur herausstehen.
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Diese Montageanleitung gilt nicht für alle Fahrzeugtypen. Auf-
grund der großen Anzahl von Automarken und Automodellen
sollen die folgenden Montageschritte als allgemeine Richtlinie
dienen. Bei fahrzeugspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte
an den Autohersteller. Schlagen Sie in den in einem bestimmten
Land geltenden KFZ-Gesetzen nach, ob der Einsatz dieser
Kamera zulässig ist.
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