1. Geltungsbereich
1) Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von freenet TV (nachfolgend AGB freenet TV)
sind die Leistungen der MEDIA BROADCAST GmbH, Erna-Scheer-Straße 1, 51103 Köln (nachfolgend
MEDIA BROADCAST oder auch MB) gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Produkt
„freenet TV“. Für jede Vereinbarung zwischen dem Kunden und MB über die vertragsgegenständlichen
Leistungen von MB gelten diese AGB freenet TV, und zwar ausschließlich. Die Einzelheiten des Gegenstan-
des der jeweiligen Vereinbarung ergeben sich aus Zier 3 dieser AGB freenet TV und den in den Einzelver-
trägen (Zier 2 Abs. 2) getroenen Regelungen.
2) Kunde kann nur ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, der in Deutschland wohnt und das 18. Lebensjahr voll-
endet hat, also jemand, der Vereinbarungen über das Produkt freenet TV zu Zwecken abschließt, die nicht
überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3) Mit dem Abschluss dieses Grundvertrages (Zier 2 Abs. 1) zwischen MB und dem Kunden über Leistungen
von MB im Zusammenhang mit dem Produkt freenet TV vereinbaren MB und der Kunde i.S.v. § 305 Abs. 3
BGB bereits im Voraus generell die Geltung dieser AGB freenet TV für alle zukünftigen Einzelverträge (Zif-
fer 2 Abs. 2) zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Produktes freenet TV, ohne dass es eines er-
neuten Hinweises auf diese oder einer erneuten Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme für den Kunden bedarf,
es sei denn, die Vertragsparteien verständigen sich auf eine andere Regelung.
2. Zustandekommen von Grundvertrag und Einzelverträgen
über das Produkt freenet TV
1) Die Bereitstellung in Form der Zugänglichmachung bestimmter verschlüsselter Programme zur Entschlüs-
selung durch MB stellt einen rechtsgeschäftlichen Antrag gemäß § 145 BGB auf Abschluss eines Grund-
vertrages hinsichtlich des Produktes freenet TV dar (Angebot), der dem Kunden in dieser Weise zugeht.
Durch erstmaliges Aufrufen eines verschlüsselten Programms aus dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Programmangebot des Produktes freenet TV nach Anschluss und Inbetriebnahme der Hardware (Zier 4
Abs. 1) nimmt der Kunde dieses Angebot von MB an (Annahme). Hierdurch kommt der Grundvertrag zwi-
schen dem Kunden und MB hinsichtlich des Produktes freenet TV (nachfolgend Grundvertrag) zustande.
MB verzichtet hinsichtlich der Annahmeerklärung des Kunden auf deren Zugang.
2) Die fortgesetzte Bereitstellung in Form der Zugänglichmachung bestimmter verschlüsselter Programme
zur Entschlüsselung durch MB nach Ablauf der Gratisfreischaltung gemäß Zier 3 Abs. 2 oder nach Ablauf
von kostenpflichtigen Freischaltungsphasen stellt jeweils einen rechtsgeschäftlichen Antrag gemäß § 145
BGB auf Abschluss eines Einzelvertrages unter dem weiterhin bestehenden Grundvertrag hinsichtlich des
Produktes freenet TV dar (Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrages), der dem Kunden in dieser Weise
jeweils zugeht. Durch Aktivierung eines vom Kunden zuvor entgeltlich erworbenen Freischaltcodes nimmt
der Kunde dieses Angebot von MB auf Abschluss eines Einzelvertrages an (Annahme des Angebotes auf
Abschluss eines Einzelvertrages); die Aktivierung kann der Kunde entweder telefonisch über die freenet TV
Kundenhotline (0221/46708700) oder über www.freenet.tv vornehmen. Hierdurch kommt der jeweilige
Einzelvertrag zwischen dem Kunden und MB hinsichtlich des Produktes freenet TV zustande (nachfolgend
Einzelvertrag). MB verzichtet hinsichtlich der Annahmeerklärung des Kunden in Bezug auf den Abschluss
des jeweiligen Einzelvertrages auf deren Zugang. Die weiteren Vertragsbedingungen des Einzelvertrages,
insbesondere die Dauer der Freischaltung des freenet TV-Produktes, ergeben sich aus dem vom Kunden
zuvor entgeltlich erworbenen Freischaltcode.
3) Der Kunde kann die für den Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages nach vorstehendem Abs. 2 erforderli-
chen Freischaltcodes entweder im stationären Handel oder über www.freenet.tv entgeltlich erwerben.
3. Vertragsgegenstand von Grund- und Einzelverträgen;
Zusatzangebote Dritter
1) Gegenstand des Grundvertrages sowie der jeweiligen Einzelverträge zwischen dem Kunden und MB ist
allein die technische Einräumung eines Zugangs zum entschlüsselten Empfang (nachfolgend Freischaltung)
von über DVB-T2 verschlüsselt ausgestrahlten, privaten Free-TV-Programmen (nachfolgend freenet TV-
Programmangebot). Die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Hardware selbst (Zier 4 Abs. 1) sowie ein
diesbezüglicher technischer Support im Hinblick auf die Installation und die allgemeine Fehlerbehebung
sind nicht Gegenstand der Verträge.
2) Gegenstand des Grundvertrages nach Zier 2 Abs. 1 ist die Frei-schaltung des freenet TV-Programmange-
botes durch MB zu den in diesen AGB freenet TV sowie ggf. den Einzelverträgen niedergelegten Bedingun-
gen. MB gewährt dem Kunden während der Laufzeit des Grundvertrages, beginnend mit der erstmaligen
Inbetriebnahme der Hardware (Zier 4 Abs. 1) durch den Kunden, eine Freischaltung des Programman-
gebotes, ohne dass der Kunde während dieser Zeit zur Zahlung eines Entgeltes als Gegenleistung für die
Freischaltung verpflichtet ist (nachfolgend Gratisfreischaltung). Die Dauer der Gratisfreischaltung beträgt
drei Monate.
3) Gegenstand des jeweiligen Einzelvertrages nach Zier 2 Abs. 2 ist nach der Gratisfreischaltung die weitere,
kostenpflichtige Freischaltung des freenet TV-Programmangebotes durch MB für die mit dem Freischalt-
code bestimmte Dauer.
4) MB ist nicht für die Inhalte des freenet TV-Programmangebotes verantwortlich. Der Umfang und die Zu-
sammenstellung des freenet TV-Programmangebotes können sich während der Vertragslaufzeit ändern.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt des freenet TV-Programmangebotes im Rah-
men seines mit MB abgeschlossenen Grundvertrages bzw. abgeschlossener Einzelverträge, es sei denn, MB
hat dem Kunden einen bestimmten Inhalt in Textform zugesagt. MB gewährleistet nicht, dass bestimmte
Free-TV-Programme Teil des freenet TV-Programmangebotes sind. Insbesondere kann die Zusammen-
stellung des freenet TV-Programmangebotes bei der Nutzung von portabler Hardware (z. B. USB-Sticks)
abweichen. Die jeweils aktuelle Zusammenstellung des freenet TV-Programmangebotes wird MB unter
www.freenet.tv/programmangebot veröentlichen.
5) Sofern im Zusammenhang mit dem Produkt freenet TV zusätzliche, separat von Dritten angebotene an-
dere Leistungen wie z. B. Video-on-Demand- oder Pay-TV-Angebote (Zusatzangebote Dritter) vom Kun-
den gebucht werden, sind bzw. werden diese nicht Gegenstand des Grundvertrages oder der unter dem
Grundvertrag abgeschlossenen Einzelverträge zwischen dem Kunden und MB, sondern es gelten insoweit
ausschließlich die zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter des Zusatzangebotes vereinbar-
ten vertraglichen Regelungen und Konditionen.
4. Nutzungsvoraussetzungen; Nutzungsrechte des Kunden;
Recht zur Sperre
1) Für die Freischaltung sowie für die tatsächliche Nutzung des Produktes freenet TV ist technische Voraus-
setzung, dass der Kunde über eine mit dem freenet TV-Logo sowie einer gerätespezifischen Identifika-
tionsnummer (nachfolgend „freenet TV-ID“) gekennzeichnete und somit von MB zertifizierte Hardware
(z. B. Set-Top-Box, CI+-Modul, USB-Stick, nachfolgend Hardware) sowie über ein Wiedergabegerät (z. B.
TV) und über eine sich im Empfangsgebiet von freenet TV befindende, vertikal ausgerichtete DVB-T-Emp-
fangsantenne (nachfolgend als Empfangsgeräte zusammengefasst) verfügt. Die mit dem freenet TV-Logo
gekennzeichnete Hardware ist im Handel erhältlich. Der Kunde hat die Hardware separat und auf eigene
Kosten zu erwerben.
2) Die mit dem freenet TV-Logo gekennzeichnete und somit von MB zertifizierte Hardware enthält eine Soft-
ware, mittels derer die Freischaltung erfolgt.
3) MB räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland beschränktes und zeitlich auf die jeweilige Dauer der Freischaltung gemäß Zier 3 Abs. 2 und 3
dieser AGB freenet TV befristetes Nutzungsrecht an der auf der Hardware installierten Software zum
Zwecke der jeweils vertragsgemäßen Entschlüsselung des freenet TV-Programmangebotes ein (nachfol-
gend Lizenz). Dem Kunden steht ausdrücklich nicht das Recht der öentlichen Wiedergabe i.S.d. § 15 Abs. 2
UrhG des entschlüsselten freenet TV-Programmangebotes zu. Der Kunde erhält die Lizenz ausschließlich
für die private, nichtgewerbliche Nutzung.
4) Dem Kunden ist es daher insbesondere nicht gestattet,
• die Software außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen,
• die Nutzung der Software einer dritten Person außerhalb des eigenen privaten Haushalts zu
ermöglichen,
• die Software zur Entschlüsselung des freenet TV-Programmangebotes zu nutzen, wenn der Kunde das
freenet TV-Programmangebot einer Mehrzahl von Mitgliedern der Öentlichkeit wiedergeben möchte,
z. B. als Betreiber einer Gaststätte, einer Fitness- und/oder Wellnesseinrichtung und in den allgemeinen
Aufenthaltsbereichen von Hotels, Krankenhäusern, Studentenwohnheimen, Campingplätzen und
Justizvollzugsanstalten,
• die Software – soweit nicht gesetzlich zulässig und nicht abdingbar – zu vervielfältigen, zu bearbeiten,
umzugestalten, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder andere Verfahren auf sie anzuwenden,
die darauf abzielen, deren Quellcode oder deren Struktur zu erfahren oder Prozesse unberechtigt in
Erfahrung zu bringen oder zu beeinflussen, und
• Handlungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder andere Geräte einzusetzen oder einsetzen
zu lassen, die dazu dienen oder dazu geeignet sind, verschlüsselte Programme unberechtigt zu ent-
schlüsseln und/oder unberechtigt entschlüsselt zu empfangen.
5) Die Nutzungsrechtseinräumung gilt für die Dauer der jeweiligen Freischaltung gemäß Zier 3 Abs. 2 und 3
dieser AGB freenet TV.
6) MB ist berechtigt, die Lizenz des Kunden unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend
oder dauerhaft zu widerrufen und die Verwendung der Software zu sperren, wenn
a. der Kunde die Software entgegen den Regelungen dieser AGB freenet TV, insbesondere entgegen
Zier 4 Abs. 5 dieser AGB freenet TV, verwendet oder
b. auf Grund einer Rechtsverletzung, die der Kunde und/oder ein Dritter begangen hat, die unerlaubte
Nutzung der Software bzw. eine Umgehung der Verschlüsselung des Programmangebotes ermöglicht
wird.
5. Laufzeit und Kündigung der Verträge
1) Der Grundvertrag läuft auf unbeschränkte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit schriftlich und unter Angabe
der freenet TV-ID mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zum Monatsende gegenüber MB gekündigt
werden, nicht jedoch vor Ablauf eines zum Zeitpunkt der Kündigung noch laufenden Einzelvertrages.
2) Der Einzelvertrag über die zeitlich befristete Freischaltung des freenet TV-Programmangebotes endet mit
deren Ablauf automatisch, ohne dass es einer Kündigung seitens des Kunden bedarf.
3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4) Da Vertragsgegenstand jeweils allein die Freischaltung des freenet TV-Programmangebotes durch MB für
eine bestimmte Dauer ist, steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund in dem Fall nicht zu, in dem sich die Anzahl und/oder Zusammenstellung des Programmangebotes
von freenet TV ändert (vgl. Zier 3 Abs. 4).
6. Vergütung
1) Der Kunde zahlt an MB für die Freischaltung des freenet TV-Programmangebotes für eine bestimmte Dauer
außerhalb der Gratisfreischaltung eine Vergütung durch den Erwerb des jeweiligen Freischaltcodes.
2) Bei Erwerb des Freischaltcodes über www.freenet.tv können die Zahlungswege, die dem Kunden zur Verfü-
gung stehen, unter www.freenet.tv/preise eingesehen werden.
7. Rechte von MB
1) MB ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Information des Kunden erforderliche unwesentliche vo-
rübergehende Leistungs-einstellungen und/oder -unterbrechungen zur Ausführung von betriebsbedingt
oder technisch notwendigen Arbeiten vorzunehmen.
2) Daneben ist MB berechtigt, die Leistung einzustellen oder zu unterbrechen, wenn MB aufgrund gesetzli-
cher oder behördlicher Vorgaben hierzu verpflichtet wird.
3) MB ist berechtigt, die zur Freischaltung erforderliche und auf der Hardware installierte Software bzw. das
Verschlüsselungssystem in unregelmäßigen Zeitabständen kostenfrei zu aktualiseren, zu ergänzen oder zu
verändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
8. Haftung und Gewährleistung
1) MB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MB, beruhen.
2) Soweit MB die leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht angelastet wird,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Ver-
letzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von MB auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbe-
rührt.
4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6) MB haftet nicht für die Inhalte des freenet TV-Programmangebotes oder des Zusatzangebotes Dritter,
sofern nicht eigene Programm- oder Zusatzangebote von MB betroen sind (z. B. multithek); es sind aus-
schließlich die jeweiligen Anbieter des Programmangebotes bzw. Zusatzangebotes für den jeweiligen Inhalt
verantwortlich.
7) MB haftet nicht für die Einhaltung einer bestimmten Qualität des über freenet TV empfangbaren Pro-
grammangebotes, da Vertragsgegenstand ausschließlich die technische Einräumung eines Zugangs zum
entschlüsselten Empfang von digital verschlüsselt ausgestrahlten, privaten Free-TV-Programmen ist. Die
Qualität des über freenet TV empfangbaren Programmangebotes hängt von Faktoren ab, die außerhalb des
Verantwortungsbereichs von MB liegen (z. B. von der Qualität der durch die Programmveranstalter bereit-
gestellten Signale oder auch von der Leistungsfähigkeit des vom Kunden eingesetzten Empfangsgerätes).
8) MB haftet nicht für etwaige Einschränkungen der Aufnahmemöglichkeiten von Programmangeboten und/
oder Wiedergabe von aufgezeichneten Programmangeboten.
9. Datenschutz
1) Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutz-gesetzes ist die MEDIA BROADCAST GmbH,
Erna-Scheer-Straße 1, 51103 Köln. MB erklärt, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bun-
desdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beachtet und einhält.
2) Personenbezogene Kundendaten werden von MB zum Zwecke der Vertragserfüllung, der Zahlungsabwick-
lung und des Kundenservice erhoben, verarbeitet und genutzt.
3) MB behält sich vor, im Rahmen der oben genannten Zwecke Dienstleister nach Zier 11 zu beauftragen und
einzusetzen.
4) Der Kunde kann sein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. sein Recht auf Berich-
tigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten unentgeltlich wahrnehmen.
5) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten sowie bei Auskünf-
ten, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie bei Widerruf erteilter Einwilligungen kann sich
der Kunde über die freenet TV-Kundenhotline oder über datenschutz@freenet TV an die verantwortliche
Stelle wenden.
10. Einsatz von Subunternehmern
MB ist berechtigt, zur Er füllung ihrer Pflichten oder Wahrnehmung ihrer Rechte Dritte zu beauftragen (Sub -
unternehmer). MB haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB freenet TV oder eine sonstige vertragliche Regelung unwirksam sein
oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht be-
rührt. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde.
MIT DER INBETRIEBNAHME DER HARDWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DER GELTUNG DER ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON freenet TV DER MEDIA BROADCAST GMBH EINVERSTANDEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON freenet TV DER MEDIA BROADCAST GMBH
Stand: Februar 2016, Version 1.0
den. Die Dauer der Gratisfrei-schaltung beträgt drei Monate.
schlossen. Die Laufzeit der Einzelverträge richtet sich nach der je-
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,