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Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich die Mängel des Gerätes
oder des Zubehörs, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch
Reparatur oder, nach unserem Ermessen, durch Umtausch. Garantieleistungen
bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein
Anspruch auf eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein
kostenloser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen , als auch
Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter
die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpflichtig vom
entsprechenden Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.