• Als zusätzlicher Schutz wird die Installation einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) mit einem Bemessungsauslösestrom von nicht mehr als 30 mA im
Badezimmer-Stromkreis empfohlen. Lassen Sie sich bitte von einem autorisier-
ten Elektroinstallateur beraten.
Inbetriebnahme
1. Wickeln Sie das Netzkabel vollständig ab.
2. Vergewissern Sie sich, dass die Gerätespannung (siehe Typenschild) und die
Netzspannung übereinstimmen.
3. Setzen Sie eine Düse auf. Mit der Frisierdüse lassen sich durch Bündelung des
Luftstromes einzelne Haarpartien gezielt trocknen.
4. Stecken Sie den Stecker in eine vorschriftsmäßig installierte Schutzkontakt-
Steckdose 230V, 50Hz.
5. Schieben Sie den Schalter am Griff auf die gewünschte Heiz- / Gebläsestufe:
Stufe 0: Aus
Stufe 1: Mäßiger Luftstrom und mäßige Temperatur
Stufe 2: Starker Luftstrom und hohe Temperatur
6. Schieben Sie den Schalter nach dem Gebrauch auf Position „0“ und ziehen Sie
den Netzstecker. Lassen Sie das Gerät vor dem Wegräumen abkühlen!
Reinigung und Pflege
• Reinigen Sie die Luftansaugöffnung von Zeit zu Zeit mit einer feinen Bürste.
• Das Gehäuse reinigen Sie mit einem weichen, trockenen Tuch ohne
Zusatzmittel.
Garantie
Wir übernehmen für das von uns vertriebene Gerät eine Garantie von 24 Monaten
ab Kaufdatum (Kassenbon).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich die Mängel des Gerätes oder
des Zubehörs*), die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur
oder, nach unserem Ermessen, durch Umtausch. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein Anspruch auf
eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kosten-
loser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch
des kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kosten-
pflichtig!
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