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Garantiebedingungen
DEUTSCHLAND (DE)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen
die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus
dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6) Mängel am Gerät, die nach-
weislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material-
oder Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw.
Glühlampen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden
aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel
am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und
Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von
Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand-
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese
Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle oder
unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort kön-
nen nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten
Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstande-
ner Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten für in Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte ins Ausland verbracht,
die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten, etc.) für das entsprechende Land
aufweisen und die für die jeweiligen Klima- und Umweltbedingungen geeignet sind, gelten diese
Garantiebedingungen auch, soweit wir in dem entsprechenden Land ein Kundendienstnetz haben. Für im
Ausland gekaufte Geräte gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung herausgegebenen
Garantiebedingungen. Diese können Sie über Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder
direkt bei unserer Landesvertretung anfordern.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner zur
Verfügung.
Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Carl-Wery-Str. 34 / 81739 München // Germany