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Glas- oder Kunststoffteile bzw. Glühlampen. Das gleiche gilt für Schäden an
wasserführenden Geräten (Waschmaschinen u. Spülmaschinen), die auf-
grund von Kalkablagerungen auftreten.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach
unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden. Im Übrigen entscheiden wir über Art und Umfang der Garan-
tieleistung nach Ermessen unter den z. Z. günstigsten Konditionen, wobei
jedoch im Einzelnen gilt, dass die Reparatur der Geräte in der Regel am Auf-
stellungsort erfolgt; ausnahmsweise kann sie jedoch auch in den Räumen
unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt werden. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Die Garantie gilt nur für Geräte, welche sich im Bereich
der Bundesrepublik Deutschland bzw. Österreich befinden.
4. Durch die Instandsetzung der Geräte oder Ersatz einzelner Teile wird die
Garantiezeit weder verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das Gerät
in Gang gesetzt. Für eingebaute Ersatzteile läuft keine eigene Garantiefrist.
5. Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder
deren Teilen, die durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Be-
handlung und Wartung auftreten. Das gilt auch bei Nichtbeachtung der Instal-
lations- und Bedienungsanleitung sowie bei Einbau von Ersatz- und Zubehör-
teilen, die nicht in unseren Listen aufgeführt sind. Bei Eingriffen in oder Ver-
änderungen an dem Gerät durch Personen, die hierzu nicht von uns ermäch-
tigt sind, erlischt der Garantieanspruch.
6. Der Endkunde hat dem Kundendiensttechniker den freien Zugriff zu dem
defekten Gerät zu ermöglichen. Evtl. Kosten, die dadurch anfallen, dass ein
freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des
Endkunden.