29
CLR 80
12. ENTSORGEN
Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt
werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis
zum Ablauf der Garantiezeit auf. Danach entsorgen
Sie sie bitte umweltgerecht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie
2012/19/EU – einer geordneten Entsorgung zugeführt
werden. Kunststoffe und Elektronikteile müssen einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Entsorgungs-
stelle.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt
werden. Zu diesem Zweck stehen im batterievertrei-
benden Handel sowie bei den kommunalen Sammel-
stellen entsprechende Behälter zur Batterie-
Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batte-
rien und Akkus bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils
oder im Handel abzugeben.
_CLR_80.book Seite 29 Mittwoch, 10. August 2016 11:30 11