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•
Wenn Sie mehrere Messungen an einer Person durch-
führen möchten, warten Sie zwischen den einzelnen
Messungen jeweils 5 Minuten.
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Mindestens 30 Minuten vor der Messung sollten Sie
nicht essen, trinken, rauchen oder sich körperlich be-
tätigen.
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Wiederholen Sie die Messung im Falle zweifelhaft ge-
messener Werte.
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Die von Ihnen selbst ermittelten Messwerte können nur
zu Ihrer Information dienen – sie ersetzen keine ärztli-
che Untersuchung!
Besprechen Sie Ihre Messwerte mit dem Arzt, begrün-
den Sie daraus auf keinen Fall eigene medizinische
Entscheidungen (z.B. Medikamente und deren Dosie-
rungen)!
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Verwenden Sie das Blutdruckmessgerät nicht bei
Neugeborenen und Präeklampsie-Patientinnen. Vor
Anwendung des Blutdruckmessgerätes in der Schwan-
gerschaft empfehlen wir eine Abstimmung mit dem
Arzt.
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Bei Einschränkungen der Durchblutung an einem Arm
auf Grund chronischer oder akuter Gefäßerkrankungen
(unter anderem Gefäßverengungen), ist die Genauigkeit
der Handgelenksmessung eingeschränkt. Weichen Sie
in diesem Fall auf ein am Oberarm messendes Blut-
druckmessgerät aus.
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Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems können zu
Fehlmessungen bzw. zu Beeinträchtigungen der Mess-
genauigkeit führen. Ebenso der Fall ist dies bei sehr
niedrigem Blutdruck, Diabetes, Durchblutungs- und
Rhythmusstörungen sowie bei Schüttelfrost oder Zit-
tern.
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Das Blutdruckmessgerät darf nicht im Zusammenhang
mit einem Hochfrequenz-Chirurgiegerät verwendet
werden.
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Verwenden Sie das Gerät nur bei Personen mit dem für
das Gerät angegebenen Umfangbereich des Handge-
lenks.
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Beachten Sie, dass es während des Aufpumpens zu
einer Funktionsbeeinträchtigung des betroenen Glied-
maßes kommen kann.
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Die Blutzirkulation darf durch die Blutdruckmessung
nicht unnötig lange unterbunden werden. Bei einer
Fehlfunktion des Gerätes, nehmen Sie die Manschette
vom Arm ab.
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Verhindern Sie einen anhaltenden Druck in der Man-
schette sowie häufige Messungen. Eine dadurch re-
sultierende Beeinträchtigung des Blutflusses kann zu
Verletzungen führen.
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Achten Sie darauf, dass die Manschette nicht an einem
Arm angelegt wird, deren Arterien oder Venen in medi-
zinischer Behandlung sind, z.B. intravaskulärer Zugang