GARANTIE
Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des
Lieferscheines. Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der
Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder
Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung und/oder Austausch der
defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch Umtausch in einen
gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine
derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß behandelt und
gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie
kann übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung
unterliegen bzw. bei Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung
von Feuchtigkeit oder durch andere äußere Einwirkungen oder auch auf
Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Weiters sind Glas- und Kunststoffbruch aus
der Garantie ausgeschlossen. Im Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder
Lieferschein, bzw. unter Angabe des Datums, an dem Sie das Gerät erhalten
haben, sowie unter genauer Beschreibung der Mängel und gut verpackt -
möglichst im Originalkarton - direkt an die nachstehende Servicezentrale zu
senden:
GARANTIE:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers (Generalimporteurs),
für die es weder inhaltliche noch formale Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien
umfassen aber nur einen Teil der Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten
sie aber in der Regel für alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur
Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der
Anspruch richtet sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die
Behebung des Mangels kostenlos (für den Konsumenten) durchführen
beziehungsweise veranlassen muss.