15. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG
Bartz Exklusiv Heizgeräte sind moderne, technische Geräte, die ihre einwandfreie Funktion nur
erhalten, wenn sie sorgfältig und unter Einhaltung aller Fachregeln und Vorschriften aufgebaut und an
einen geeigneten Schornstein angeschlossen werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung des Schornsteins selbständig und in Eigenverantwortung zu
prüfen. Aufbau und Anschluss an den Schornstein sind immer von einem Fachmann durchführen zu
lassen.
Für einwandfreie Werkstoffe, normgerechten Zusammenbau und sichere Funktion dieses Heizgerätes
leistet die Bartz-Werke GmbH 3 Jahre Garantie beginnend ab Kaufdatum.
Bartz Exklusiv Heizgeräte sind nach modernen Erkenntnissen konstruiert. Sie erfüllen die hohen
sicherheitstechnischen und funktionalen Anforderungen der DIN EN 13240:2001-07.
Bartz Exklusiv Heizgeräte werden mit funktionsgerechten, hochwertigen Materialien unter ständiger
Überwachung durch die Qualitätssicherung produziert.
Bartz Exklusiv Heizgeräte verlassen sorgfältig und transportsicher verpackt das Werk.
Sollten Sie dennoch berechtigten Anlass für eine Reklamation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
Ausgeschlossen von der Garantie und Gewährleistung sind Brennkammerteile wie z.B.
Brennkammerverkleidungen, Feuerroste, Glasscheiben und Teile im Rauchgaszug.
Mit dieser Garantie/Gewährleistung sichern wir zu:
eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und –verarbeitung,
die einwandfreie Funktion des Kaminofens.
Die Garantie/Gewährleistung umfasst nicht den normalen Verschleiß, wie er bei üblicher Nutzung des
Kaminofens entsteht. Üblicher Verschleiß kann sein:
Lackverfärbungen durch thermische Belastung,
Oberflächenveränderungen der Glasscheibe wie z.B. Rußfahnen, angesinterte Flugasche o.ä.,
Verfärbungen der Brennkammerverkleidung oder feine Risse in dieser,
Verfärbung der Naturstein-Oberflächen sowie feine Risse im Stein und Ofenkacheln.
Die Garantie/Gewährleistung umfasst nicht die Gerätedichtungen wie z.B. Tür- oder
Scheibendichtung.
Ausdrücklich ausgenommen von der Garantie/Gewährleistung sind Schäden und Mängel, die durch
unsachgemäße Handhabung und Wartung,
thermische Überbeanspruchung,
Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung entstehen.
Solche Schäden können sein:
gerissene Brennkammerverkleidungen durch technische und mechanische
Überbeanspruchung,
gerissene Glasscheiben durch thermische Überbeanspruchung oder mechanische Einwirkung
Risse im Korpus durch thermische Überbeanspruchung,
Verformung vom Korpus sowie der einzelnen Komponenten wie z.B. Stehrost, Rüttelrost,
Halterungsumlenkplatte o.ä.
Die Garantie-/Gewährleistungszeit beginnt mit dem Kauf des Heizgerätes. Dieses Kaufdatum ist durch
Vorlage eines Kassenbeleges nachzuweisen.
Die Garantie/Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Bauteile durch den zuständigen
Fachhändler oder eine andere von Bartz beauftrage Person kostenfrei repariert oder gegen
mangelfreie Bauteile ausgetauscht werden.
Falls notwendig, erfolgt die Reparatur an einem dafür geeigneten Ort außerhalb des Aufstellungsortes.
Bartz wird die Reparatur schnellstmöglich nach Abholung des mangelhaften Heizgerätes durchführen.
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall wird durch die Garantie/Gewährleistung nicht gewährt.
Falls notwendig, erfolgt ein Austausch des bemängelten Heizgerätes gegen ein gleichwertiges
Heizgerät gleichen Modells.
Falls eine Reparatur oder ein Austausch des mangelhaften Heizgerätes nicht möglich oder mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, erfolgt die Wandlung des Kaufvertrages.
Bartz entscheidet über die Art der Garantie/Gewährleistung nach eigenem billigem Ermessen.