Hydraulikholzspalter
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7. Transport
7.1 Transport der Maschine durch das angebaute Fahrwerk
Der Holzspalter muss vor jedem Transport vom Antrieb getrennt werden (Aufsteckgetriebe abnehmen).
Der Holzspalter kann sehr einfach transportiert werden. Im hinteren Bereich ist eine Achse mit zwei Rädern
angebracht.
Damit die beiden Bedienhebel beim Transport nicht unbeabsichtigt herumschwenken können, müssen diese
vorn zusammengebunden werden.
Zum Transport wird der Holzspalter leicht nach hinten gekippt, bis die Räder auf dem Boden aufstehen.
Das Motorschutzblech dient gleichzeitig als Griff. Ein zweiter Griff ist am oberen Ende der Spaltsäule
angebracht.
Zum Transport des Holzspalters ist es ratsam, das Spaltmesser ganz nach unten zu fahren.
4.2 Transport der Maschine an einer Dreipunktaufhängung
Transportieren Sie die Maschine an der Dreipunktaufhängung (Kat. I/ Kat. II) eines Traktors (oder ähnlichem
Gerät), beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Werden Traktorbeleuchtungs- oder Signaleinrichtungen (z.B. Rück-, Stop- oder Blinklicht) vom Anbaugerät
verdeckt, so muss beim Befahren öffentlicher Verkehrswege eine zusätzliche elektrische Einrichtung vom
Benutzer angebracht werden.
Dies gilt auch für Geräte, welche nach hinten mehr als 1 m bzw. zur Seite mehr als 40 cm über den Rand
der Lichtaustrittsfläche des Schleppers ragen. Für letztere Situation ist auch eine Begrenzungsleuchte nach
vorn erforderlich. Zur Absicherung von verkehrsgefährdenden Teilen an angebauten oder angehängten
Arbeitsgeräten sind ständig rot-weiß schraffierte Warntafeln entsprechend DIN 11300 anzubringen.
Neueste Informationen entnehmen Sie bitte der StVO.