MO DUO / CLOU DUO Benutzerhandbuch 40 deutsch
10 Gewährleistung und Garantie
1. Garantieerklärung: Für Ihren Austroflamm Kombiofen garantieren wir für die einwandfreie Funktion des
Korpus sechs Jahre, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem Erstverkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile sowie Elektro- und Elektronikbestandteile, die während der Garantiezeit Material-
und/oder Verarbeitungsmängel aufweisen („Garantiefall“), werden gegen Neuteile ersetzt, sofern der
Garantiefall nach Kenntnis innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird . Funk-
tionsprobleme an elektronischem Zubehör (z.B.: WLAN-BOX, SmartSpot) berechtigen lediglich zur Ga-
rantiebeanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und Wegzei-
ten werden davon nicht erfasst.
2. Ausnahmen: Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen, Bodenrost
bzw. Brennmulde, Zündpatrone, Temperaturfühler, Bundlager), Oberflächenbeschichtungen, Lack, Glas
und Keramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein Garantiefall eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Kombiofen Geräusche (Knistern,
leises Klacken) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der verschiedenen Materi-
alien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Kombiofen. Derartige Geräusche berechtigen nicht zu Garan-
tieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich und Deutschland. Für alle
übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweiligen Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Kombiofen nicht im räumlichen Geltungsbereich
befindet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch Austroflamm nichts ändert.“
3. Voraussetzungen: Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Kombiofen gemäß
dem Benutzerhandbuch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm autorisiertem Fachmann
installiert und in Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des Garantiefalles muss das Inbetriebnah-
meprotokoll spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme bei Austroflamm eingelangt sein. Zur Inan-
spruchnahme der Garantie dürfen Reparaturen an Ihrem Kombiofen nur durch einen von Austroflamm
autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm Fachhändler
über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme wird
Ihnen rückbelastet.
Service ist fällig nach Erreichen einer für das Gerät spezifischen Stundenanzahl, jedoch mindestens 1x
jährlich zur GARANTIESICHERUNG!
Der Service kann auch vom Austroflamm Serviceteam übernommen werden.
4. Gewährleistung: Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns
gegenüber unberührt. Sollte Ihr Austroflamm Kombiofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe
mangelhaft sein, können Sie sich jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
wenden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genom-
men wird.