Bedienungsanleitung - DE
DE
www.atmos.cz DE-15
#SFOOëÅDIFTFJO*O3JDIUVOHEFT4DIPSOTUFJOTNVEJFTFS"VGTBU[TUFJHFO%JF3BVDIHBTMFJUVOHFONÛTTFONFDIBOJTDIGFTUHFHFOEBT%VSDIESJOHFOWPO"CHBTFOEJDIUVOEJOOFO[VSFJOJHFOTFJO Die Rauchgasleitungen dürfen nicht in fremden Woh-
nungs- oder Nutzräumen verlegt werden.
Der Innendurchmesser der Rauchgasleitung darf nicht
größer als der Innendurchmesser des Kesselfuchses sein und
darf sich in Richtung des Schornsteins nicht verjüngen. Die
Verwendung von Rauchgasknien ist nicht angemessen.
1 Abgasthermometer
2 Reinigungsöffnung
3 Drosselklappe
ZU BEACHTEN - in dem Rauchkanal ist ein Abgasthermometer zur Verfolgung des Kes-
selbetriebs zu installieren.
11. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
4JDIFSIFJUTBCTUÅOEF Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 be!nden (die Brennbarkeits-
klassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt).
Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die Rauch-
gasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 be!nden (siehe Tabelle Nr. 1).
Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren
Stoffes nicht nachgewiesen ist.
Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten
(Asbestplatte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm
vom zu schützenden brennbaren Material be!nden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder
eine Schutzblende (auf dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der Rauch-
gasleitungen überragen, und zwar auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen
Fläche des Kessels mindestens um 300 mm. Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch
die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand
nicht eingehalten werden kann.
Der Sicherheitsabstand muß auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe
des Kessels eingehalten werden.
Be!ndet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer
nichtbrennbaren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der Asch-
kastentür und der Tür für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten
beträgt der Vorsprung mindestens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können
alle Materialien verwendet werden, die die Brennbarkeitsklasse A haben.