Bedienungs und Wartungsanleitung - DE
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brennbaren Stoffen in dem Fall ausgerüstet werden, wenn der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten ist
(z.B. in mobilen Anlagen, Holzhütten usw. – detailliert in ČSN 061008). Der Sicherheitsabstand muss
auch bei Ablagerung der Einrichtungsgegenstände in der Nähe der Kessel eingehalten werden.
Sind die Kessel auf dem Fußboden aus brennbaren Stoffen aufgestellt, muss dieser mit feuer-
fester wärmedämmender Unterlage versehen werden, die den Grundriss an der Seite der Heiz- und
Aschenfallöffnung mindestens um 300 mm vor Öffnung – an sonstigen Seiten mindestens um 100
mm überragt. Als nicht brennbare, wärmedämmende Unterlagen können alle Stoffe mit der Brenn-
barkeitsstufe A verwendet werden.
Tab Nr.1
Brennbarkeitsstufe der
Baustoffe und Produkte
A - unbrennbare Gran, Sandstein, Betone, Ziegel, keramische Fliesen, Mörtel, Brand-
schutzmörtel usw.
B - schwierig brennbar Akumin, Isomin, Heraklit, Lignos, Platten aus Basaltwolle, Glas-
faserplatten, Novo¬dur
C1- schwer brennbar Laubholz (dub, buk), Platten Hobrem, Sperrholz, Sirkolit, Werzalit,
Hartpapier (Umakart, Ecrona)
C2- mittelbrennbar Nadelholz (Kiefer, Lärche, Fichte), Spannholz und Korkplatten,
Gummifußbodenbeläge (Industrial, Super)
C3- leichtbrennbar Jolzfaserplatten (Hobra, Sololak, Sololit), Zellulosestoffe, Poly-
urethan, Polystyrol, Polyethylen, Leicht-PVC
HINWEIS – Unter Umständen, die zur Gefahr vorübergehender Eindringung von brennba-
ren Gasen oder Dämpfen führen oder bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brand- oder
Explosionsgefahr entstehen könnte (z.B. Kleben von Linoleum. PVC usw.), müssen die Kes-
sel rechtzeitig vor Entstehung der Gefahr außer Betrieb gesetzt werden. Bei Brenner und
Kessel dürfen keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen im kleineren als sicheren Ab-
stand abgelegt werden (mehr ČSN EN 13501-1).
Anders gesagt, in der Umgebung des Kessels keine Sachen ablegen, die sich leicht entzünden
können.